In der Arbeitswelt gilt es immer wieder komplexe Situationen zu bewältigen und angemessene Entscheidungen für damit verbundene Herausforderungen zu treffen. Da können Impulse von außen helfen, geeignete Lösungen zu erarbeiten und umzusetzen. So können Sie die Qualität Ihrer Arbeit, die Kommunikation und das Klima in Ihrer Organisation verbessern.

Supervision und Coaching sind in verschiedenen Kontexten entstanden. Supervision als ein Verfahren der Praxisreflexion in der Sozialen Arbeit, Coaching in der Wirtschaft als Unterstützung von Führungs- und Leitungskräften. Zwischen ihnen gibt es mehr Gemeinsamkeiten als Unterschiede. Beide sind ausgerichtet am konkreten Bedarf einer Organisation, den dort tätigen Menschen und ihren Kunden oder Klienten, für die und mit denen sie arbeiten.

Indem Sie unsere Angebote in Anspruch nehmen fördern Sie beispielsweise:

  • die Qualität Ihrer Arbeit durch Klärung von Zielen, Aufgaben und Rollen
  • Professionalität und Kompetenzentwicklung in Ausbildung und Beruf
  • berufliche (Neu)Orientierung
  • Entwicklung alternativer Handlungsoptionen und Ihren Umgang mit unkalkulierbaren Risiken
  • Klärung und Entlastung bei individuellen Konflikten, Krisen, Ambivalenzen und Stress
  • Entwicklung eines professionellen Führungsstils

Supervision und Coaching werden angeboten als:

  • Beratung mit Einzelpersonen aus unterschiedlichsten Berufen und in unterschiedlichsten Funktionen,
  • Beratung für Gruppen, deren Mitglieder aus ähnlichen Berufsfeldern, aber nicht aus den gleichen Organisationen kommen,
  • Beratung für Teams die innerhalb einer Organisation an einer gemeinsamen Aufgabe arbeiten,
  • Konfliktberatung für Menschen, die im beruflichen Kontext miteinander im Streit liegen.

Nach einem Erstkontakt klären die Beraterinnen oder Berater mit Ihnen das passende Format. Anschließend werden alle Verbindlichkeiten zwischen den Personen, die Aufträge vergeben und denen, die Aufträge annehmen, geregelt. Alle Beraterinnen und Berater sind zur Vertraulichkeit verpflichtet und an ihre Schweigepflicht gebunden.

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